Hebamme in der Region Liestl

Stillberatung

Eine einfühlsame Unterstützung beim Stillstart und bei Herausforderungen – dann seid ihr bei mir genau richtig, für eine ruhige und wertfreie Beratung.

Es werden 3 Stillberatungen durch eine Hebamme oder Still – und Laktationsberaterin während der Stillzeit von der Grundversicherung übernommen.

Die Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist in der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) des Bundes geregelt. Der Umfang richtet sich nach den geltenden Bestimmungen. Zusätzliche Angebote werden privat verrechnet.

Folgende Leistungen fallen zu Lasten der Familien:

Zusätzliche Beratungsgespräche (CHF 120.– pro Sitzung)

Pikettentschädigung: In der Zeit um den Geburtstermin (37.-42. Schwangerschaftswoche) leiste ich einen Bereitschaftsdienst, um nach dem Spital- oder Geburtshausaustritt die Wochenbettbetreuung bei euch zu Hause aufzunehmen. Diese Leistung wird in den Kantonen Baselland und Basel-Stadt vom Amt für Gesundheit übernommen (Inkonvenienzentschädigung).

Während dem Wochenbett könnt ihr mich bei dringenden Fragen auch ausserhalb der vereinbarten Termine kontaktieren, ich bin von 08.00 Uhr Morgens bis 20.00 Uhr erreichbar.

Bei meiner Abwesenheit oder bei Krankheit organisiere ich euch eine Vertretung für diese Zeit.

Ich freue mich, dich ins Familienleben zu begleiten

Nimm Kontakt auf!